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   OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07   

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https://dejure.org/2008,1581
OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07 (https://dejure.org/2008,1581)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2008 - 15 UF 277/07 (https://dejure.org/2008,1581)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 15 UF 277/07 (https://dejure.org/2008,1581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befristung von nachehelichem Krankheitsunterhalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313 Abs. 1 BGB; § 1572 Nr. 2 BGB; § 1578b BGB; § 323 ZPO; § 36 Nr. 1 EGZPO
    Begehren eines geschiedenen Ehegatten auf Abänderung eines Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Unterhalts an den anderen Ehegatten; Voraussetzungen einer Herabsetzung des in einem Vergleich titulierten nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Voraussetzungen und Umfang der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren eines geschiedenen Ehegatten auf Abänderung eines Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Unterhalts an den anderen Ehegatten; Voraussetzungen einer Herabsetzung des in einem Vergleich titulierten nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Voraussetzungen und Umfang der ...

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1578 b; ; EGZPO § 36 Nr. 1

  • fr-blog.com

    Keine Einstandpflicht bei Erkrankung lange nach Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572; BGB § 1578b; EGZPO § 36 Nr. 1
    Zulässigkeit einer vertraglichen Begrenzung der nachehelichen krankheitsbedingten Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachehelicher Krankheitsunterhalt und kurze Ehedauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3575
  • FamRZ 2008, 1449
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZR 132/05

    Wirksamkeit des ehevertraglichen Ausschlusses von nachehelichem Unterhalt und

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Auch eine vertragliche Begrenzung der nachehelichen krankheitsbedingten Unterhaltspflicht wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (FamRZ 2008, 582, 584.2005, 691, 692) in weitem Maße gebilligt.

    Zum anderen sei für eine etwaige Vertragsanpassung nicht entscheidend, ob die Erkrankung ehebedingt sei, sondern ob die sich aufgrund der Erkrankung ergebende wirtschaftliche Situation des unterhaltsberechtigten Ehegatten ihrerseits einen ehebedingten Nachteil darstelle (BGH FamRZ 2008, 582, 586).

  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Denn es ist allgemein anerkannt, dass die eine Erwerbstätigkeit ursächlich ausschließende Krankheit zu den jeweiligen Einsatzzeitpunkten des Unterhaltsanspruchs zwar bestehen, jedoch nicht ehebedingt sein muss (vgl. bereits BGH FamRZ 1981, 1163, 1164. Staudinger/Verschraegen, 12. Aufl., Rn. 2 zu § 1572 BGB. Pauling in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., Rn. 96 zu § 4).

    Zwar kann im Einzelfall eine längere Ehedauer aufgrund einer fortwirkenden Verantwortung (vgl. BGH FamRZ 1981, 1163, 1164.1994, 566) oder unter dem Gesichtpunkt des Vertrauensschutzes (hierzu Diederichsen, NJW 1993, 2265, 2274 f.. Metz, a.a.O., S. 183 ff.) einen unbefristeten Unterhaltsanspruch rechtfertigen, weil mit längerer Ehedauer und höherem Alter sich das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, verstärkt.

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Vor diesem Hintergrund erscheint es dem Senat nach bisherigem Recht unbillig, den Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen (vgl. BGH FamRZ 2006, 1006 ff.).

    Über den Ausgleich ehebedingter Nachteile (vgl. BT/Drs. 16/1830, S. 18. zu § 1573 Abs. 5 BGB a.F.: BGH FamRZ 2006, 1006 ff.. 2007, 200 ff., 793, 799 f.. Dose FamRZ 2007, 1289, 1293 ff.) hinaus ist im Rahmen der Billigkeitsabwägung auch die aus der nachehelichen Solidarität erwachsende fortwirkende Verantwortung für den Ehegatten zu berücksichtigen.

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Nach einer Übergangszeit von 5 Jahren - nach Ende der Betreuungsbedürftigkeit des Sohnes - bis zum endgültigen Wegfall der Unterhaltszahlungen des Klägers ist es der Beklagten möglich, sich auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse einzustellen (vgl. BGH FamRZ 2007, 2052, 2054).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2008 - 10 UF 1205/07

    Nachehelicher Unterhalt: Zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Krankheit

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Das OLG Nürnberg (FamRB 2008, 137 f.), das bei einer 20-jährigen kinderlosen Ehe eine Befristung verneint hat, Büttner (FamRZ 2007, 773, 774), Brudermüller (Palandt, BGB, 67. Aufl. Rn. 16 aE zu § 1578 b BGB), Graba (in: Erman, 12. Aufl. Rn. 12 zu § 1578 b BGB) und Gerhardt (FAFamR, 6. Aufl., 6. Kap. Rn. 423) halten die Dauer der Ehe für einen entscheidenden Gesichtpunkt, der für die Fortsetzung der Solidarität im Rahmen der §§ 1571, 1572 BGB spricht.
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. kann der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen unter den dort genannten Voraussetzungen zeitlich begrenzt und danach auf den angemessenen Lebensbedarf (vgl. hierzu BGH FamRZ 1989, 483. OLG München FuR 2003, 326 ff [zur Herabsetzung des Krankheitsunterhalts nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.]) abgestellt werden.
  • OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04

    Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Die Tatsache, dass das Amtsgericht der früheren Rechtsprechung des Senats (FamRZ 2005, 716, 717.2006, 1126), die den Verheiratetenbestandteil des Familienzuschlags eines wieder verheirateten Beamten in voller Höhe berücksichtigt hat, gefolgt ist, obwohl nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2007, 793, 798) dieser nur zu Hälfte als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen einzustellen ist, wirkt sich im Ergebnis deshalb nicht aus, weil das Amtsgericht zu einem eheangemessenen Unterhaltsbedarf von über 640 EUR gelangt ist und der titulierte Betrag von 498 EUR auch dann nicht unterschritten wird, wenn man die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt.
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 183/92

    Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen unerkannter

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Für den Fall einer lange Zeit nach Scheidung der Ehe hervortretenden Erkrankung lassen sich hieraus keine Gründe für einen dauerhaften Unterhaltsanspruch herleiten, denn schicksalsbedingte Ereignisse, die sich erst nach der Scheidung im Leben eines Ehegatten einstellen, sollen grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des anderen gehen (vgl. BGH FamRZ 1994, 566 unter Hinweis auf BT/Drs. 7/650, S. 124. Erman/Graba, 12. Aufl., Rn. 1 zu § 1572. Staudinger/Verschraegen, 12. Aufl., Rn. 18 zu § 1572 BGB).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89

    Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Soweit die Einkünfte aus einer vollschichtigen Tätigkeit der Beklagten nicht ausreichen, um ihren Unterhaltsbedarf nach den - fortgeschriebenen - ehelichen Lebensverhältnissen sicher zu stellen, besteht ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB, wobei es für die Zeit ab Januar 2008 aufgrund der einheitlichen Regelung für die Begrenzung des nachehelichen Unterhalts in § 1578 b BGB auf die Unterscheidung beider Unterhaltstatbestände nicht mehr ankommt (vgl. FAFamR/Gerhardt, 6. Aufl., 6. Kap. Rn. 355. zur früheren Rechtsprechung: BGH FamRZ 1990, 492, 494.1993, 789, 790.1999, 708, 709).
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07
    Eine Einschränkung erfährt der Unterhaltstatbestand nur teilweise dadurch, dass eine im Zeitpunkt der Scheidung latent vorhandene, aber erst später zur Erwerbsunfähigkeit führende Erkrankung einen nahen zeitlichen Zusammenhang voraussetzt (vgl. BGH FamRZ 2001, 1291, 1293. FAKommFamR/Klein, 3. Aufl., Rn. 6 ff. zu § 1572 BGB).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Soweit nach bisheriger Rechtsprechung des Senats hier neben einem Anspruch der Klägerin auf Betreuungsunterhalt noch ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt in Betracht kommen sollte (vgl. insoweit Senatsurteile vom 26. November 2008 - XII ZR 131/07 - FamRZ 2009, 406, 407 f. [zu § 1572 BGB]; vom 3. Februar 1999 - XII ZR 146/97 - FamRZ 1999, 708, 709 [zu § 1571 BGB] und vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 79/89 - FamRZ 1990, 492, 493 f. [zu § 1570 BGB]; so auch Eschenbruch/Klinkhammer Der Unterhaltsprozess 5. Aufl. Kap. 1 Rdn. 423 ff.; a.A. für das seit dem 1. Januar 2008 geltende Unterhaltsrecht Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 4 Rdn. 76 und FA-FamR/Gerhardt 6. Aufl. 6. Kap. Rdn. 355; vgl. auch OLG Celle FamRZ 2008, 1449, 1450) scheidet eine Befristung schon mangels hinreichend klarer Prognose über den Umfang einer künftigen Erwerbsobliegenheit aus.
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auch für die seit dem 1. Januar 2008 geltende Rechtslage kann es nicht dahingestellt bleiben, auf welcher Grundlage der Unterhaltsanspruch beruht, selbst wenn die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen im konkreten Fall bei der Frage der Befristung zum selben Ergebnis führen (a.A. OLG Celle FamRZ 2008, 1449, 1450; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789, 791 a.E.).

    Dass die Krankheit regelmäßig nicht ehebedingt ist, hat allerdings Einfluss auf die grundsätzliche Gewichtung des Unterhalts nach § 1572 BGB im Rahmen der Billigkeitsabwägung und im Hinblick auf das von den Ehegatten zu fordernde Maß an fortwirkender Unterhaltsverantwortung nach der Scheidung (ähnlich OLG Celle FamRZ 2008, 1449, 1451).

  • OLG Koblenz, 10.09.2008 - 9 UF 238/08

    Nachehelichenunterhalt: Befristung von Krankenunterhalt

    Das Oberlandesgericht Celle hat zu Recht darauf hingewiesen, dass allein der Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität nur begrenzt aussagekräftig ist, weil hieraus weder die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs noch dessen Umfang abgeleitet werden können (OLG Celle, FamRZ 2008, 1449 ff. m.w.N.).

    Dies ist jedoch ein Umstand, den der Gesetzgeber durch die Einführung der Möglichkeit der Befristung des Alters- und Krankenunterhalts bewusst in Kauf genommen hat (so auch: OLG Celle, FamRZ 2008, 1449 ff., 1452).

  • OLG Hamm, 19.08.2009 - 8 UF 33/09

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten gem. § 1578 b

    Es handelt sich insoweit um eine schicksalhafte Entwicklung (vgl. auch BGH, a.a.O.; OLG Celle, FamRZ 2008, 1449, 1451).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 1 UF 133/08

    Einbeziehung von Veränderungen der Lebensverhältnisse durch einen Karrieresprung

    Denn diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber durch die Einführung der Möglichkeit der Befristung des Alters- und Krankenunterhalts bewusst in Kauf genommen hat (so auch: OLG Celle, FamRZ 2008, 1449 ff., 1452).
  • OLG Köln, 03.09.2008 - 26 UF 60/08

    Unbefristete Zahlung nachehelichen Krankenunterhalts im Falle schon vor der

    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit der Ausdehnung der Befristungsmöglichkeit auf den Alters- und Krankenunterhalt bewusst in Kauf genommen, dass die daraus folgende Bedürftigkeit des geschiedenen Ehegatten im Zweifel von der Allgemeinheit durch sozialstaatliche Leistungen aufgefangen werden muss, so dass eine unbefristete Verantwortung für Ereignisse, die dem persönlichen Lebensschicksal eines Ehegatten zuzuordnen sind, nach der neuen Rechtslage grundsätzlich nicht mehr besteht (OLG Celle, FamRZ 2008, 1449, 1452).
  • OLG Bremen, 05.03.2009 - 4 UF 116/08

    Herabsetzung oder Befristung des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt

    Denn der Gesetzgeber hat mit der Ausdehnung der Befristungsmöglichkeit auf den Alters- und Krankheitsunterhalt bewusst in Kauf genommen, dass die daraus etwaig resultierende Bedürftigkeit eines Ehegatten im Zweifel durch sozialstaatliche Leistungen von der Allgemeinheit getragen wird (OLG Celle, NJW 2008, 3575, 3577).
  • OLG Hamm, 03.08.2011 - 8 UF 83/11

    Ausschluss der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Im Übrigen ist auch das Vertrauen der Antragsgegnerin auf den Fortbestand ihres titulierten Unterhaltsanspruches schutzwürdig, da sie sich auf den Fortbestand der Regelung eingestellt hat und die Unterhaltsregelung Bestandteil einer umfassenden Auseinandersetzung der Eheleute war (vgl. hierzu OLG Celle FamRZ 2008, 1449).
  • OLG Köln, 16.12.2008 - 4 UF 119/08

    Verwirkung wegen Zeitablaufs für die Zeit nach Rechtshängigkeit einer

    Das vom Beklagten zitierte Urteil des OLG Celle ( = NJW 2008, 3575 ff. ) befasst sich nicht mit den hier zu beurteilenden Problemkreisen.
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